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   Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1993 - C-104/90   

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https://dejure.org/1993,25566
Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1993 - C-104/90 (https://dejure.org/1993,25566)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.04.1993 - C-104/90 (https://dejure.org/1993,25566)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. April 1993 - C-104/90 (https://dejure.org/1993,25566)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Matsushita Electric Industrial Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingzölle - Normalwert - Wirtschaftliche Einheit

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1993 - C-104/90
    Wie der Gerichtshof insbesondere in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 16) entschieden hat, kann der Umstand, daß Produktions- und Verkaufstätigkeit innerhalb eines aus rechtlich selbständigen Gesellschaften bestehenden Konzerns aufgeteilt sind, nichts daran ändern, daß es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, die auf diese Weise eine Gesamtheit von Tätigkeiten organisiert, die in anderen Fällen von einem auch rechtlich eine Einheit darstellenden Gebilde ausgeübt werden.

    ( 13 ) Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg 1988, 5683), den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731), der Rechtssache 301/85 (Sharp/Rat, Slg. 1988, 5813), den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (TEC/Rat, Slg. 1988, 5855) sowie den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86 (Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927) (Antidumpingzoll auf elektronische Schreibmaschinen); siehe insbesondere das Urteil in der Rechtssache 250/85, Brother/Rat, a. a. O., Randnr. 16, so wie es in Randnr. 12 des oben (Nr. 14) zitierten Urteils in der Rechtssache C-175/87 übernommen wurde.

  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1993 - C-104/90
    ( 13 ) Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg 1988, 5683), den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731), der Rechtssache 301/85 (Sharp/Rat, Slg. 1988, 5813), den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (TEC/Rat, Slg. 1988, 5855) sowie den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86 (Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927) (Antidumpingzoll auf elektronische Schreibmaschinen); siehe insbesondere das Urteil in der Rechtssache 250/85, Brother/Rat, a. a. O., Randnr. 16, so wie es in Randnr. 12 des oben (Nr. 14) zitierten Urteils in der Rechtssache C-175/87 übernommen wurde.
  • EuGH, 05.10.1988 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1993 - C-104/90
    ( 13 ) Urteile vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg 1988, 5683), den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731), der Rechtssache 301/85 (Sharp/Rat, Slg. 1988, 5813), den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (TEC/Rat, Slg. 1988, 5855) sowie den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86 (Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927) (Antidumpingzoll auf elektronische Schreibmaschinen); siehe insbesondere das Urteil in der Rechtssache 250/85, Brother/Rat, a. a. O., Randnr. 16, so wie es in Randnr. 12 des oben (Nr. 14) zitierten Urteils in der Rechtssache C-175/87 übernommen wurde.
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